Direktwerbung - Briefmonopol (09.12.2008)
Der Erlass des Bundesministeriums regelt den Bereich Direktwerbung und deren Ausnahme vom "reservierten Postdienst". Achtung: Verwaltungsstrafen bis 30.000 Euro drohen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat nunmehr im Zuge der aktuellen politischen Diskussion um die Liberalisierung der Postdienste ab 2011 einen Erlass an die Oberste Postbehörde erlassen. Dieser Erlass vom 13. November 2008 regelt den Bereich Direktwerbung und deren Ausnahme vom "reservierten Postdienst".
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation weist ausdrücklich auf die extrem hohen Verwaltungsstrafen hin. Nach § 29 Abs. 1 Z. 3 PostG ist mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 Euro zu bestrafen, wer entgegen § 6 „reservierte Postdienste“ erbringt.
http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=955718&StID=444692